Gemäß der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 9.April 2008 ist die Hansestadt Lübeck nach § 3 Abs. 1 verpflichtet vor Beginn der Badesaison die Badegewässer zu benennen und in Verbindung mit § 11 öffentlich bekannt zu geben.
Auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck gibt es nachfolgende Badegewässer:
Die Liste der Badegewässer liegt beim Bereich Umweltschutz in der Dr. Julius-Leber-Str. 50-52 aus.
Die Öffentlichkeit besitzt nach § 11 die Möglichkeit Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zu den Badegewässern vorzubringen.