Abstimmungsbekanntmachung zum Bürgerentscheid
Am Sonntag, dem 25. April 2010, findet in der Hansestadt Lübeck der Bürgerentscheid
„Ja zum Lübecker Flughafen“ statt.
Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
1. Die Hansestadt Lübeck ist in 122 Stimmbezirke eingeteilt.
Die Stimmbezirksnummern und die Lage der Abstimmungsräume sind aus den
Abstimmungsbenachrichtigungen ersichtlich, die in der Zeit vom 29.03. bis 03.04.2010 allen
abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern übersandt wurden.
2. Abstimmungsberechtigte können nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen
Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Abstimmenden werden gebeten, die Abstimmungsbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder
Pass mitzubringen. Die Abstimmungsbenachrichtigung soll bei der Abstimmung abgegeben werden.
Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Abstimmungsraum ausgegeben werden.
Abgestimmt wird in der Weise, dass die oder der Abstimmende auf dem Stimmzettel durch ein in einen
Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, dass sie oder er mit „Ja“ oder „Nein“ stimmt.
Der Stimmzettel muss von der oder dem Abstimmenden in einer Abstimmungszelle des
Abstimmungsraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet
werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
3. Die Abstimmungshandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind
öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung möglich ist.
4. Abstimmende, die einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk der Hansestadt Lübeck oder
b) durch Briefabstimmung teilnehmen.
Wer durch Briefabstimmung teilnehmen will, muss sich vom Bereich Logistik, Statistik und Wahlen,
Abstimmungsbüro, Rathaus, Großer Börsensaal, oder in den Stadtteilbüros einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen hellroten Abstimmungsbriefumschlag
beschaffen und den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag)
und dem unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig an den Gemeindeabstimmungsleiter
absenden, dass er dort spätestens am 25. April 2010 bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Abstimmungsbrief
kann auch im Abstimmungsbüro, Rathaus, Großer Börsensaal, abgegeben werden.
Wer erst am Abstimmungstag den Abstimmungsbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis
18.00 Uhr dem Abstimmungsvorstand des auf dem hellroten Briefumschlag angegebenen Stimmbezirks
zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefabstimmung, das zusammen mit den
Briefabstimmungsunterlagen übersandt wird.
5. Jede abstimmungsberechtigte Person kann ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben
(§ 5 Abs. 4 des Gemeinde und Kreiswahlgesetzes).
Lübeck, den 13. April 2010
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindeabstimmungsleiter
Bernd Saxe
Bürgermeister