Amtliche Bekanntmachung
des Ergebnisses des Bürgerentscheids
„Ja zum Lübecker Flughafen“ am 25. April 2010
Der Gemeindeabstimmungsausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 28.04.2010 das Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids „Ja zum Lübecker Flughafen“ vom 25.04.2010 gemäß § 36 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes wie folgt festgestellt.
Abstimmungsberechtigte 173 838
Abstimmende 54 636
Ungültige Stimmen 78
Gültige Stimmen 54 558
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
JA 36 798
NEIN 17 760
Quorum nach § 16 Gemeindeordnung:
20 % der Abstimmungsberechtigten: 34 768
Der Bürgerentscheid ist damit im Sinne der gestellten Frage entschieden.
Gegen die Gültigkeit der Abstimmung kann nach § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes jede oder jeder in der Hansestadt Lübeck Abstimmungsberechtigte sowie die Kommunalaufsichtsbehörde binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Einspruch erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 5. Mai 2010.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindeabstimmungsleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Kronsforder Allee 2 - 6 (Haus „Trave“), 23560 Lübeck, zu erheben.
Lübeck, den 29.04.2010
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindeabstimmungsleiter
Bernd Saxe
Bürgermeister