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Öffentliche Unterrichtung für B-Plan 22.55.08 -Herrenholz EKZ-

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:      Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
               Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan
22.55.08
               – Herrenholz Einkaufszentrum –

 

Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll der folgende Bauleitplan aufgestellt werden:

 

Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum –

 

Übersichtsplan:

 siehe in der Anlage unten

 

 

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Einkaufszentrums CITTI-PARK an der Straße Herrenholz mit Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente geschaffen werden.

 

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 25.05.2010 bis einschließlich 07.06.2010 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12, i-Punkt / Foyer im Erdgeschoss, durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Ferner werden die für das Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am Mittwoch, 02.06.2010, um 19.30 Uhr, im Rathaus der Hansestadt Lübeck, Breite Straße 62, Große Börse im Erdgeschoss, gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Planungsunterlagen können hier ab 19.00 Uhr eingesehen werden.

Die Erörterungsveranstaltung wird zusammen mit der Erörterungsveranstaltung zur 104. Flächennutzungsplanänderung und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 ‑ Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) ‑ durchgeführt.

 

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

 

Lübeck,  17.05.2010                                                                                            Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                 Der Bürgermeister
                                                                                                                                 Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                 Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    18.05.2010
Anlagen