hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 06.29.00 –
Hafenstraße / Konstinkai – nach § 3 (2) BauGB
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 17.05.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 06.29.00 – Hafenstraße / Konstinkai – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 02.06.2010 bis einschließlich 02.07.2010 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die südlich der Eric-Warburg-Brücke (Nordtangente) gelegenen Flächen des Konstinkais bis zum Gelände des ehemaligen Malmö-Terminals sowie den Abschnitt der Hafenstraße zwischen der Einmündung Konstinstraße und dem ehemaligen Malmö-Terminal. Er umfasst die Flurstücke 128/2 (teilw.), 129 (teilw.), 132, 134, 135, 136, 137, 138, 140 (teilw.), 141, 142 (teilw.), 174 (teilw.), 175, 177 (teilw.), 180 (teilw.), 187, 387/23, 386/127 der Flur 4 in der Gemarkung St. Gertrud.
siehe in der Anlage unten
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung eines östlich der Hafenstraße ansässigen Gewerbebetriebes der Lebensmittelherstellung auf aufzugebenden Hafenflächen am Konstinkai geschaffen werden.
Lübeck, 21.05.2010 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung