Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Nördliche Wallhalbinsel“ im Stadtteil Innere Stadt und des
Bebauungsplanes 01.75.00 – Nördliche Wallhalbinsel – gemäß § 3 (2) BauGB
Die vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 17.05.2010 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 23. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Nördliche Wallhalbinsel“ im Stadtteil Innere Stadt und des Bebauungsplanes 01.75.00 – Nördliche Wallhalbinsel – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 02.06.2010 bis einschließlich 02.07.2010 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Landschaftsplan, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine FFH-Vorprüfung, Altlastengutachten und eine schalltechnische Untersuchung einschließlich Schiffsimmission.
Des Weiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen hinsichtlich Lärm, Klimaschutz, Hochwassergefährdung, Altlasten und Emissionen mit aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für den Bebauungsplan: Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne liegt im Stadtteil Innere Stadt begrenzt durch den altstadtseitigen Hansahafen, den zur Roddenkoppel gelegenen Wallhafen sowie die im Süden gelegene Willy-Brand-Allee. Er umfasst in Block 93 die Flurstücke 13 (teilw.), 10, 9/3, 1, 2, 6, 3, 19, 26, 20, 24/2, 25/5, 27, 23, 21, 22, 25/4, 25/2 (Media Docks), 52 und in Block 71 das Flurstück 33/77.
siehe in der Anlage unten
Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines mit Wohnen, Arbeiten, untergeordnetem und kleinteiligem Einzelhandel, Kultur, Freizeit und Gastronomie gemischt genutztem Stadtquartiers geschaffen werden.
Lübeck, 21.05.2010 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung