Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13 a (3) Nr. 2
BauGB für den Bebauungsplan 03.01.01 – Fackenburger Allee / Werftstraße –
Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden:
Bebauungsplan 03.01.01 – Fackenburger Allee / Werftstraße –
siehe in der Anlage unten
Durch den vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Nutzungen geschaffen werden.
Gem. § 13 a (3) Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 14.06.2010 bis einschließlich 25.06.2010 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innrhlab dieses Zeitraumes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zur Planung äußern.
Diese Beteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 07.06.2010 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung