Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) im Bereich des Skandinavienkais der Hansestadt Lübeck für den Neubau des Bahnhofs Gewerbegebiet Nord
1) Der in der Bekanntmachung der Planauslegung vom 16.10.2009 angekündigte Erörterungstermin findet
statt am
Donnerstag, den 01. Juli 2010
Beginn: ab 13:30 Uhr
- Sitzungssaal -(U09)
Jerusalemsberg 9
23568 Lübeck
2) Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erörtert.
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden, freigestellt.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch
schriftliche Vollmacht nachzuweisen, und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
3) Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem zur Erörterung Ihrer
Einwendungen anberaumten Termin gesondert benachrichtigt.
Beim Ausbleiben eines Einwenders/einer Einwenderin in diesem Termin kann auch ohne ihn/sie
verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind (§ 18a Nr. 7 Satz 2
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)).
4) Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht
erstattet werden.
5) Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Kiel, 26.05.2010
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel
-Anhörungsbehörde-