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Allgemeinverfügung - Naturschutzgebiet "Südlicher Priwall"

Allgemeinverfügung

 

Am Südlichen Priwall östlich der bisherigen Anlandestelle wird die Befreiung zur Betretung des Naturschutzgebietes „Südlicher Priwall“ abseits des ausgewiesenen Weges zwischen der neuen Anlandestelle für Wasserwanderer und dem schon vorhandene Rastplatz an der Südspitze des Priwalls außerhalb des Naturschutzgebietes „Südlicher Priwall“ erteilt. Es ist nur das kurzzeitige Betreten des Naturschutzgebietes „Südlicher Priwall“ abseits des ausgewiesenen Weges im Bereich des in der Übersichtskarte und in der Örtlichkeit gekennzeichneten Abschnittes zulässig.

Diese Allgemeinverfügung stützt sich auf § 67 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes i.V.m. § 6 Abs. 3 der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Südlicher Priwall“.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Begründung zur Allgemeinverfügung kann während der Servicezeiten beim Bürgermeister der Hansestadt Lübeck – untere Naturschutzbehörde- Kronsforder Allee 2-6, Zimmer 1.017, 23560 Lübeck, eingesehen werden.

 

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
als untere Naturschutzbehörde

 

( Karte siehe in der Anlage unten )

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.06.2010
Anlagen