1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr, hat am 08.06.2010 folgende
Widmungsverfügung erlassen:
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der
Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996 (GVOBl. Schl.-H. , S. 413), zuletzt geändert durch Gesetz vom
14.10.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 517), werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der
Hansestadt Lübeck vom 27.05.2010 nachstehende Verkehrsflächen gewidmet:
Stadtteil: St. Jürgen Gemarkung: Genin Flur: Flurstücke:
Auf der Domkoppel 2 88
Stadtteil: St. Jürgen Gemarkung: Strecknitz
Teilfläche Paul-Ehrlich-Straße zwischen Gerty-Cori- 2 622 tlw.
Straße und der Wendeanlage
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Stadtteil: St. Jürgen Gemarkung: Strecknitz Flur: Flurstücke:
Johann-Walbaum-Weg, Johannes-Scherbeck-Weg, 2 622 tlw.
Max-Linde-Weg
Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbständiger Geh- und Radweg.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck,
Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 ff
– Widerspruch erhoben werden.
3. Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.
Lübeck, den 08.06.2010
gez. Saxe
Hansestadt Lübeck Siegel
Der Bürgermeister