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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung -Stadtteil St. Jürgen-

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr, hat am 08.06.2010 folgende
    Widmungsverfügung erlassen:


     Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der
     Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996 (GVOBl. Schl.-H. , S. 413), zuletzt geändert durch Gesetz vom
     14.10.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 517), werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der
     Hansestadt Lübeck vom 27.05.2010 nachstehende Verkehrsflächen gewidmet:


     Stadtteil: St. Jürgen             Gemarkung: Genin                               Flur:        Flurstücke:
     Auf der Domkoppel                                                                                 2                  88


     Stadtteil: St. Jürgen             Gemarkung: Strecknitz                          
     Teilfläche Paul-Ehrlich-Straße zwischen Gerty-Cori-                       2               622 tlw.
     Straße und der Wendeanlage


Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.


     Stadtteil: St. Jürgen             Gemarkung: Strecknitz                        Flur:        Flurstücke:
     Johann-Walbaum-Weg,     Johannes-Scherbeck-Weg,                  2               622 tlw.
     Max-Linde-Weg

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbständiger Geh- und Radweg.


2. Rechtsbehelfsbelehrung
     Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats
     nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck,
     Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 ff
     – Widerspruch erhoben werden.


3. Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
    Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
    montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
     freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.

 

Lübeck, den 08.06.2010
gez. Saxe
Hansestadt Lübeck Siegel
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.06.2010