Planfeststellung für den Neubau einer Verbindungsstraße K13 zwischen Kieler Straße und B206/L184; hier: Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens durch Änderungen artenschutzrechtlicher Belange
Über oben bezeichnetes Bauvorhaben hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel, - Planfeststellungsbehörde - den Planfeststellungsbeschluss vom 14.06.2010, Az.: LS 147-553.32-K13-HL-1/04 erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Pläne liegen im Amtsgebäude der Hansestadt Lübeck, Fachbereich Planen und Bauen, Foyer (Erdgeschoss), Mühlendamm 12, 23552 Lübeck und in der Amtsverwaltung der Gemeinde Stockelsdorf, Zimmer 13 in der Zeit vom 05.07.2010 bis 19.07.2010 während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Gemäß § 41 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) ist der Planfeststellungsbeschluss dem Träger der Straßenbaulast und den am Verfahren Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt worden. Des weiteren wird dieser Planfeststellungsbeschluss gemäß § 61 Abs. 2 LNatSchG den anerkannten Naturschutzvereinen zugestellt, die am Planfeststellungsverfahren durch die Anhörungsbehörde beteiligt worden sind.
Gegenüber den übrigen Betroffenen, denen ein Planfeststellungsbeschluss nicht gesondert zugestellt wurde, gilt dieser mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 141 Abs. 4 LVwG). Diese können innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist Klage erheben.
Im übrigen wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Beschlusses hingewiesen.
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein (LBV-SH)
Anhörung, Planfeststellung
Mercatorstraße 9
24106 Kiel