und Umfang der Vertretungsberechtigung
Aufgrund des § 6 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) vom
03.09.2004 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben (Änderungen gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):
Jan Ehrich Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 5.000 einmalig und € 500 wiederkehrend nicht überschreiten. Darüber hinaus ist er zur Mitzeichnung bei Verpflichtungserklärungen berechtigt, die die genannten Wertgrenzen überschreiten. Er zeichnet grundsätzlich mit dem Zusatz „Im Auftrag“. |
Lübeck-Travemünde, den 12. Juli 2010 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister