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Vertretungsberechtigung und Beauftragter des Kurbetriebs Jan Ehrich

und Umfang der Vertretungsberechtigung

 

Aufgrund des § 6 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) vom

03.09.2004 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben (Änderungen gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):

 

Jan Ehrich

Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 5.000 einmalig und € 500 wiederkehrend nicht überschreiten. Darüber hinaus ist er zur Mitzeichnung bei Verpflichtungserklärungen berechtigt, die die genannten Wertgrenzen überschreiten. Er zeichnet grundsätzlich mit dem Zusatz „Im Auftrag“.

 

 

Lübeck-Travemünde, den 12. Juli 2010                           Hansestadt Lübeck

                                                                                                    Der Bürgermeister

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    20.07.2010