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Änderung des F-Plans "Dänischburger Landstraße"

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 104. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Dänischburger Landstraße“ im Stadtteil Kücknitz gemäß § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 05.07.2010 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwurf der 104. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Dänsichburger Landstraße“ im Stadtteil Kücknitz und die zugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 04.08.2010 bis einschließlich 03.09.2010 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Landschaftsplan der Hansestadt Lübeck, eine FFH-Vorprüfung, Schallimmissionsuntersuchungen, Altlastengutachten sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag.

Des Weiteren liegen wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen Grundwasser, Hochwasserschutz, Lärm, Luftqualität, Altlasten, potenzielle Kampfmittelfunde, FFH-Verträglichkeit, Artenschutz sowie zu Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes mit aus.

 

Während der Auslegungszeit können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einschließlich umweltbezogener Gutachten und Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Der räumliche Geltungsbereich des o. g. Bauleitplanes liegt im Stadtteil Kücknitz. Der Geltungsbereich wird begenzt durch:

-          die Dänischburger Landstraße im Norden,

-          den Schäferkamp im Osten,

-          die Bahnstrecke Lübeck-Travemünde bzw. das südlich daran anschließende Gewerbegebiet und die 
           Trave im Süden (zum Plangebiet gehört auch die südlich der Bahntrasse gelegene Fläche eines
           ehemaligen Klärteiches) sowie

-         das Gewerbegrundstück der ehemaligen Sanitärproduktion von Villeroy & Boch sowie dazugehörige
         Klärteiche und Teile der Schartauer Wiesen im Westen.

 

Übersichtsplan

 

 

Durch die 104. Flächennutzungsplanänderung sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Einrichtungshauses, eines Einkaufszentrums sowie eines Bau- und Gartenmarktes auf Teilen des ehemaligen Villeroy-&-Boch-Geländes in Lübeck-Dänischburg geschaffen werden.

 

Lübeck,  26.07.2010                                                         Hansestadt Lübeck

                                                                                              Der Bürgermeister

                                                                                              Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                              Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    27.07.2010