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Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse der Nachschätzung gem. §11 BodSchätzG

Bekanntmachung

 

über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse der Nachschätzung
gem. §11 BodSchätzG

Die Nachschätzung bezieht sich nur auf land-und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke

 

Die Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der

Hansestadt Lübeck
Gemarkung Oberbüssau

 

werden in der Zeit vom 6.9.2010 bis 5.10.2010 in den Diensträumen des Finanzamtes Stormarn, Berliner Ring 25; Zimmer 512 während der Dienststunden (Mo/Di, Do/Fr von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) offengelegt.

 

Der Offenlegung unterliegen nur die neuen Nachschätzungsergebnisse.

 

Die offengelegten Nachschätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungs-berechtigten der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. Gegen die Nachschätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu.

Der Einspruch kann gem. § 355 der Abgabenordnung innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe der Nachschätzungsergebnisse beim o.a. Finanzamt schriftlich eingelegt oder zur Niederschrift erklärt werden. Die Bekanntgabe der Nachschätzungsergebnisse erfolgt mit Ablauf der Offenlegungsfrist. Die Einspruchsfrist beginnt somit am 6.10.2010 und endet am 5.11.2010.

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    31.08.2010