AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 und § 13 a (3) BauGB für den Bebauungsplan 03.10.00 – Stadtwerke Moislinger Allee –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 06.09.2010 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 03.10.00 – Stadtwerke Moislinger Allee – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
siehe in der Anlage unten
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnquartier mit hoher städtebaulicher und gestalterischer Qualität geschaffen werden.
Lübeck, 13.09.2010 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung