hier: Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für die 103. Flächennutzungsplanänderung
der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Travemüder Landstraße / Feuerwache“ im Ortsteil
Pöppendorf und den Bebauungsplan - 30.01.00 Travemünder Landstraße / Feuerwache –
Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche sollen folgende Bauleitpläne aufgestellt werden:
103. Flächennutzungsplanänderung der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Travemünder Landstraße / Feuerwache“ im Ortsteil Pöppendorf und der Bebauungsplan - 30.01.00 Travemünder Landstraße / Feuerwache –
siehe in der Anlage unten
Durch die vorgenannte Bauleitplanung sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Feuerwache geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 01.11.2010 bis einschließlich 12.11.2010 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 im Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 15.10.2010 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung