Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 30.09.2010 für den Besuch der Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Lübeck folgende 4. Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2005 beschlossen:
1) Ziff. 1 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:
1.2 Beitragsfreies Kindergartenjahr
Entfällt.
2) Ziff. 2 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert
2.1 In den Kindertagesstätten der Hansestadt Lübeck werden Kinder unter 3 Jahren bis max. 14 Jahren betreut
und gefördert. Die konkreten Betreuungsleistungen und -zeiten werden auf der Grundlage dieser
Entgeltordnung durch einen Betreuungsvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und den
Personensorgeberechtigten oder sonstigen Vertragspartnern geregelt. Sie richten sich nach den
organisatorischen, personellen und räumlichen Möglichkeiten der jeweiligen Kindertagesstätte.
Die Betreuungsleistungen erfolgen innerhalb einer in dem Betreuungsvertrag festgelegten Kernzeit.
Wenn nicht anders vereinbart, wird der Betreuungsvertrag für ein Kindergartenjahr abgeschlossen.
Das Kindergartenjahr beginnt am 01.August und endet am 31.Juli des folgenden Jahres.
Bei einem Wechsel innerhalb der Betreuungsangebote ist ein neuer Betreuungsvertrag erforderlich.
2.2 Erweiterte Betreuungsangebote im Sinne dieser Entgeltordnung bedeuten über die Kernzeiten hinaus
verlängerte Betreuungszeiten. (Kernzeiten - s. dazu Betreuungsvertrag).
Die erweiterten Halbtagsbetreuungen für Kinder gem. Ziffer. 3.1 a),b),f) und g) können maximal 6 Stunden
betragen und enden spätestens um 14 Uhr.
2.3 Zusätzliche Betreuungsangebote im Sinne dieser Entgeltordnung sind die Betreuungsleistungen, die
unabhängig von den Angeboten der Ziff. 3.1 a bis 3.1 m vertraglich vereinbart werden
3) Ziff. 3 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:
3.1 Das Entgelt beträgt für die Dauer des Kindergartenjahres:
a) für Kinder unter 3 Jahren, halbtags
(4 Stunden, 30 Minuten) monatlich 201 EUR
b) für Kinder unter 3 Jahren, halbtags
(5 Stunden ) monatlich 224 EUR
c) für Kinder unter 3 Jahren, ¾-tag
(6 Stunden) monatlich 248 EUR
d) für Kinder unter 3 Jahren, ganztags
(durchschnittlich 8 Stunden, 6 Minuten monatlich 269 EUR
e) für Kinder unter 3 Jahren, ganztags
(10 Stunden) monatlich 310 EUR
f) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, halbtags
(4 Stunden, 30 Minuten) monatlich 143 EUR
g) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung , halbtags
( 5 Stunden ) monatlich 159 EUR
h) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ¾ tag
(6 Stunden) monatlich 177 EUR
i) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ganztags
(durchschnittlich 8 Stunden, 6 Minuten) monatlich 201 EUR
j) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ganztags
(10 Stunden) monatlich 240 EUR
k) für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres
(täglich, ab 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
inklusive ganztägiger Ferienbetreuung außerhalb
der Schließungszeiten der Kindertagesstätte
( durchschnittlich 8,1 h wöchentlich) monatlich 134 EUR
l) erweiterte Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren,
halbtags ½Stunde/monatlich 17,00 EUR
m) erweiterte Betreuungsangebote für Kinder ab 3 Jahren
bis zur Einschulung, halbtags und
für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres pro ½ Stunde/monatlich 12,00 EUR
n) zusätzliche Betreuungsangebote pro Betreuungsstunde 2,20 EUR
3.3 Kommt die Hansestadt Lübeck über die Regelung in Ziff. 8 hinaus, aus von ihr zu vertretenden Gründen,
ihrem Betreuungsauftrag gem. Ziff.3.1 a bis 3.1 n nicht nach, wird das Entgelt auf Antrag für den Zeitraum
der Nichtleistung erstattet (Beträge unter 2 EURO werden nicht erstattet).
4) Ziff. 11 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert
Werden mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig in Einrichtungen im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck betreut, so reduziert sich auf Antrag das Entgelt nach Ziff. 3.1 a bis 3.1 n
a. vom jüngsten Kind an gerechnet (volles Entgelt )
b. für das nächstältere Kind um 30%
c. für das nächstältere Kind um 60%
d. für jedes weitere Kind um 100%
Bei der Geschwisterermäßigung werden auch die Kinder berücksichtigt,
die in Tagespflegestellen betreut werden.
Die genannten prozentualen Ermäßigungen gelten nur bis zur Höhe des Mindestbeitrages.
5) Ziff. 19 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert
Entfällt.
6) aus Ziff. 20 wird Ziff. 19 der Entgeltordnung
19.Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.08.2010 in Kraft. Die Regelungen zu 3.1 e) und 3.1 j) erlangen Gültigkeit zum 01.Januar 2011.
Lübeck, den 13.10.2010
Hansestadt Lübeck
gez. Saxe
Der Bürgermeister