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Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck

Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 30.09.2010 für den Besuch der Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Lübeck folgende 4. Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2005 beschlossen:

 

 

1)     Ziff. 1 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:

 

1.2 Beitragsfreies Kindergartenjahr

 

Entfällt. 

 

 

2)     Ziff. 2 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert

 

2.1 In den Kindertagesstätten der Hansestadt Lübeck werden Kinder unter 3 Jahren bis max. 14 Jahren betreut
       und gefördert. Die konkreten Betreuungsleistungen  und -zeiten werden auf der Grundlage dieser
       Entgeltordnung durch einen Betreuungsvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und den
       Personensorgeberechtigten oder sonstigen Vertragspartnern geregelt. Sie richten sich nach den
       organisatorischen, personellen und räumlichen Möglichkeiten der jeweiligen Kindertagesstätte.

       Die Betreuungsleistungen erfolgen innerhalb einer in dem Betreuungsvertrag festgelegten Kernzeit.
       Wenn nicht anders vereinbart, wird der Betreuungsvertrag für ein Kindergartenjahr abgeschlossen.
       Das Kindergartenjahr beginnt am 01.August und endet am 31.Juli des folgenden Jahres.
       Bei einem Wechsel innerhalb der Betreuungsangebote ist ein neuer Betreuungsvertrag erforderlich.

 

 

2.2 Erweiterte Betreuungsangebote im Sinne dieser Entgeltordnung bedeuten über die Kernzeiten hinaus
       verlängerte Betreuungszeiten. (Kernzeiten - s. dazu Betreuungsvertrag).
       Die erweiterten Halbtagsbetreuungen für Kinder gem. Ziffer. 3.1 a),b),f) und g) können maximal 6 Stunden
       betragen und enden spätestens um 14 Uhr.

 

 

2.3 Zusätzliche Betreuungsangebote im Sinne dieser Entgeltordnung sind die Betreuungsleistungen, die
       unabhängig von den Angeboten der Ziff. 3.1 a bis 3.1 m vertraglich vereinbart werden

 

 

 

 

3)  Ziff. 3 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:

 

3.1 Das Entgelt beträgt für die Dauer des Kindergartenjahres:

 

a) für Kinder unter 3 Jahren, halbtags

    (4 Stunden, 30 Minuten)                                              monatlich                    201 EUR

b) für Kinder unter 3 Jahren, halbtags

    (5 Stunden )                                                                   monatlich                    224 EUR

c) für Kinder unter 3 Jahren, ¾-tag

    (6 Stunden)                                                                     monatlich                    248 EUR

d) für Kinder unter 3 Jahren, ganztags

    (durchschnittlich 8 Stunden, 6 Minuten                     monatlich                    269 EUR

e) für Kinder unter 3 Jahren, ganztags

   (10 Stunden)                                                                    monatlich                    310 EUR

f) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, halbtags

    (4 Stunden, 30 Minuten)                                                monatlich                    143 EUR

g) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung , halbtags

     ( 5 Stunden )                                                                   monatlich                    159 EUR

h)  für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ¾ tag

     (6 Stunden)                                                                     monatlich                    177 EUR

i)   für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ganztags

     (durchschnittlich 8 Stunden, 6 Minuten)                    monatlich                    201 EUR

j)   für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ganztags

      (10 Stunden)                                                                   monatlich                    240 EUR

k)   für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des

      14. Lebensjahres

      (täglich, ab 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

      inklusive ganztägiger Ferienbetreuung außerhalb

      der Schließungszeiten der Kindertagesstätte 

      ( durchschnittlich 8,1 h wöchentlich)                          monatlich                  134 EUR

l)    erweiterte Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren,

      halbtags ½Stunde/monatlich                                                                        17,00 EUR

m) erweiterte Betreuungsangebote für Kinder ab 3 Jahren

      bis zur Einschulung, halbtags und

      für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung

      des 14. Lebensjahres                   pro ½ Stunde/monatlich                      12,00 EUR

n) zusätzliche Betreuungsangebote        pro Betreuungsstunde                    2,20 EUR

 

 

3.3 Kommt die Hansestadt Lübeck über die Regelung in Ziff. 8 hinaus, aus von ihr zu vertretenden Gründen,
       ihrem Betreuungsauftrag  gem. Ziff.3.1 a bis 3.1 n nicht nach, wird das Entgelt auf Antrag für den Zeitraum
       der Nichtleistung erstattet (Beträge unter 2 EURO werden nicht erstattet).

 

 

 

 

 

 

4)  Ziff. 11 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert

 

Werden mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig in Einrichtungen im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck betreut, so reduziert sich auf Antrag das Entgelt nach Ziff. 3.1 a bis 3.1 n

a.                      vom jüngsten Kind an gerechnet (volles Entgelt )

b.                      für das nächstältere Kind um 30%

c.                      für das nächstältere Kind um 60%

d.                      für jedes weitere Kind um 100%

         Bei der Geschwisterermäßigung werden auch die Kinder berücksichtigt,
         die in Tagespflegestellen betreut werden.
         Die genannten prozentualen Ermäßigungen gelten nur bis zur Höhe des Mindestbeitrages.

 

 

5) Ziff.  19 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert

 

Entfällt.

 

 

6)  aus Ziff. 20 wird Ziff. 19 der Entgeltordnung

 

19.Inkrafttreten/Außerkrafttreten

 

Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.08.2010 in Kraft. Die Regelungen zu 3.1 e) und 3.1 j) erlangen Gültigkeit zum 01.Januar 2011.

 

 

Lübeck, den 13.10.2010

Hansestadt Lübeck

 

gez. Saxe
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.10.2010