Bekanntmachung der Einziehungsabsicht
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 30.09.2010 folgende Einziehung gemäß Plan beschlossen:
Teilfläche der Straße Unter der Herrenbrücke:
Gemarkung Siems, Flur 5, Flurstück 93/23 tlw.
(Skizze siehe in der Anlage unten)
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.
In der Zeit vom 27.10.2010 bis 29.11.2010 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für alle zur Einsicht aus.
Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 (ggfs. 309, 311) – oder im i-Punkt zu erheben.
Lübeck, den 11.10.2010
gez. Saxe
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister