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Öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 09.04.03 – Hochschulstadtteil –

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 09.04.03
             – Hochschulstadtteil – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 15.11.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 09.04.03 – Hochschulstadtteil – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 01.12.2010 bis einschließlich 05.01.2011 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St.-Jürgen, Gemarkung Strecknitz, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 362, 803 und 804.

 

 

 

Übersichtsplan:

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

 

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Vergnügungsstätten und Sex-Shops im Hochschulstadtteil im Umfeld von Schule, Kindergarten und Wohnen auszuschließen sowie Regelungen über die Größe, Anzahl und Gestaltung von Werbeanlagen zu treffen und dadurch eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu fördern.

 

 

Lübeck, 22.11.2010                                                                                                       Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                           Der Bürgermeister
                                                                                                                                           Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                           Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    23.11.2010
Anlagen