Samstag, 04.05.2024 4° C

Bekanntmachung B-Plan 09.08.00 - Kronsforder Allee 124-132 (gerade) - nach § 3 (2) BauGB

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 09.08.00 – Kronsforder Allee 124-132 (gerade) – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 06.12.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 09.08.00 – Kronsforder Allee 124-132 (gerade) – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 22.12.2010 bis einschließlich 21.01.2011 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung. Für die Richtigkeit der Internet-Fassung wird keine Gewähr übernommen.

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.


Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Jürgen und umfasst die Gewerbegrundstücke Kronsforder Allee 124, 126, 126A, 128, 130 und 132 sowie Teile der Kronsforder Allee. Begrenzt wird das Plangebiet durch die Gleistrassen der Bahnstrecken Lübeck – Bad Kleinen (im Norden) und Lübeck – Büchen (im Süden) sowie durch die Kronsforder Allee im Osten. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

 

Übersichtsplan:
(siehe in der Anlage unten)

 

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung innenstadtnaher voll erschlossener Gewerbegrundstücke sowie für die Beschränkung von Einzelhandelseinrichtungen an diesem Standort geschaffen werden.

 

 

 

 

Lübeck, 13.12.2010                                                                                                       Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                           Der Bürgermeister
                                                                                                                                           Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                           Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.12.2010
Anlagen