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Bekanntmachung B-Plan 04.10.01 - Ziegelstraße/Weidekamp - (1. Änderung) nach § 3 (2) BauGB

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 04.10.01 – Ziegelstraße/Weidekamp – (1.Änderung) nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 06.12.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 04.10.01 – Ziegelstraße/Weidekamp – (1.Änderung) bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 22.12.2010 bis einschließlich 21.01.2011 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch unverbindlich eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung. Für die Richtigkeit der Internet-Fassung wird keine Gewähr übernommen.

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Gemarkung St. Lorenz und umfasst die Flurstücke 65/15, 65/13, 65/18, 65/19, 57/26, 57/27, 57/28, 57/62, 57/73, 57/68, 57/52, 57/43, 57/44, 57/21, 57/36, 57/15 (Str.), 57/19, 57/6, 57/39, 57/40, 57/71, 57/70, 57/80, 57/81, 57/46, 57/82, 57/92, 57/91, 57/90, 57/89, 57/93, 57/77 und 57/78 (teilweise) der Flur 14 und die Flurstücke 11/100, 11/102, 11/140 und 11/141 der Flur 19.

 

Das Plangebiet wird im Nordosten durch die Straße Am Neuhof und im Nordwesten durch die Ziegelstraße begrenzt. Die südliche Begrenzung wird durch die Fläche der ehemaligen Bahntrasse nach Bad Segeberg, die in den Geltungsbereich einbezogen ist, und durch die Straße Güterschlag gebildet. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

 

Übersichtsplan:
(siehe in der Anlage unten)

 

 

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine weitere Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten auszuschließen.

 

 

 

Lübeck, 13.12.2010                                                                                               Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                   Der Bürgermeister
                                                                                                                                   Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                   Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.12.2010
Anlagen