hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 03.62.00 –
Töpferweg/ Dornestraße – nach § 3 (2) BauGB
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 06.12.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte
Entwurf des Bebauungsplanes 03.62.00 – Töpferweg/Dornestraße – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 22.12.2010 bis einschließlich 21.01.2011 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung. Für die Richtigkeit der Internet-Fassung wird keine Gewähr übernommen.
Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt südwestlich des Töpferweges beidseits der Dornestraße im Stadtteil St. Lorenz Süd, Gemarkung St. Lorenz und umfasst die Flurstücke 3/1 und 538/5 der Flur 13 und die Flurstücke 49/5, 49/3, 52/3, 52/16, 47/16, 47/15, 136/16tlw., 72/4, 360/69, 69/2 und 358/70 der Flur 12. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan:
(siehe in der Anlage)
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Einzelhandelsentwicklung im Umfeld der beiden zentralen Versorgungsbereiche Hansering und Moislinger Allee/ Töpferweg zu steuern.
Lübeck, 13.12.2010 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung