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5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
einer Zweitwohnungsteuer in der Hansestadt Lübeck
vom 29.10.2010


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1,2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2007 (GVOBl. Schl.-H., S. 362), wird die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Hansestadt Lübeck vom 27.10.2000 (Lübecker Stadtzeitung vom 07.11.2000), zuletzt geändert durch Satzung vom 03.02.2009 (Lübecker Stadtzeitung vom 17.02.2009), nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 25.11.2010 wie folgt geändert:

 

 

 

  1. § 5 erhält folgende Fassung:

    Der Steuersatz beträgt 12 v. H. des Mietwertes.



  2. Inkrafttreten:

    Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

 

 

 

             Lübeck, den 29.11.2010

             Der Bürgermeister

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.12.2010