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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung - An der Rothenbek -

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

 

1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr, hat am 08.12.2010 folgende
     Widmungsverfügung erlassen:

 

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996 (GVOBl. Schl.-H. , S. 413), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.10.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 517), werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 25.11.2010 nachstehende Verkehrsflächen gewidmet:

 

 

Stadtteil:St Jürgen                    Gemarkung:Genin                     Flur                  Flurstücke

 

An der Rothenbek                                                                             3                    121, 122, 123,
                                                                                                                                     124, 125, 132,
                                                                                                                                      und 133

 

 

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

Wohnwege nördlich und westlich der Straße                               3                    62, 70 tlw., 79
An der Rothebek                                                                                                        und 89

 

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße.

 

 

2. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 ff – Widerspruch erhoben werden.

 

3. Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

 

 

Lübeck, den 08.12.2010

gez. Saxe                                Siegel

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    21.12.2010