hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße / Georg-Kerschensteiner-Straße – nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 15.05.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße / Georg-Kerschensteiner-Straße – beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz-Nord, Stadtbezirk Falkenfeld/ Vorwerk im Bereich der Triftstraße/ Scharhörnstraße. Er umfasst die Flurstücke 38/110, 38/111, 38/112, 38/113 und 535/38 teilweise aus Flur 5 der Gemarkung Vorwerk.
Begrenzt wird das ca. 1,92 ha große Plangebiet:
• im Norden durch die mit Mehrfamilienhäusern bebauten Grundstücke südlich der Scharhörnstraße,
• im Osten durch Triftstraße,
• im Süden durch die Wohnbebauung nördlich der Georg-Kerschensteiner-Straße und
• im Westen durch die Gewerbeschule und eine als Ballspielplatz genutzte Freifläche.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereiches zeigt der Übersichtsplan.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen auf den Flächen einer ehemaligen Gärtnerei und angrenzender Grundstücksteile geschaffen werden. Weiteres Ziel ist eine fußläufige Anbindung an den westlich anschließenden Grünzug und die Herstellung eines Spielplatzes, der neben den künftigen Anwohnern auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen soll.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße / Georg-Kerschensteiner-Straße – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 31.05.2017 bis einschließlich 30.06.2017 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Umweltrelevante Informationen sind aus dem zugehörigen Umweltbericht (Kapitel 6 der Begründung), den Fachgutachten sowie den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
Schalltechnische Untersuchung, Lärmbelastung der vorhandenen und geplanten Bebauung durch den Verkehr auf der Triftstraße und der Bundesautobahn 1 sowie durch die angrenzende Gewerbeschule an der Georg-Kerschensteiner-Straße, Ermittlung und Bewertung zusätzlicher Lärmbelastungen durch planungsbedingte Mehrverkehre, Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastung künftiger Bewohner des Baugebietes sowie die Entwicklung von Maßnahmen zum Schallschutz (Einhaltung von Abständen zu der Gewerbeschule, Festsetzung von Schalldämmmaßen der Außenbauteile) der Gebäude auf Grundlage einer schalltechnischen Untersuchung;
Herstellung einer Wegeverbindung zwischen Triftstraße und dem westlich angrenzenden Freiraum, Verbindung zu dem Grünzug „Lohmühle und Stuckbachtal“ und dem dortigen Wegenetz.
Faunistische Bestandserfassung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Vegetationsbestand und Biotoptypen, Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen, erforderliche Baumfällungen und Inanspruchnahme einer geschützten Knickstruktur sowie vorgesehene Ausgleichspflanzungen und Erhaltung von Gehölzbeständen; Vorkommen geschützter Arten und Auswirkungen der Planung auf diese Arten, hier auf Brutvögel und Fledermäuse, einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen; Maßnahmen zum Ausgleich für den Verlust von Biotopflächen durch die Entwicklung neuer Biotopflächen innerhalb des Plangebietes sowie auf Flächen außerhalb des Plangebietes.
Gutachterliche historische und orientierende Altlastenuntersuchung, vorhandene Bodenverhältnisse, Informationen zu Altlasten und sonstigen Bodenverunreinigungen; erforderlicher Bodenaustausch; baugrundtechnische Stellungnahme; vorhandene und künftige Bodenversiegelungen; Maßnahmen zur Eingriffsminderung und zum Ausgleich; Entwässerungskonzept, Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser sowie Auswirkungen der Planung auf das Grundwasser .
vorhandene großräumige und lokale Ermittlung und Bewertung der klimatischen und lufthygienischen Situation, Minderung lokalklimatischer Auswirkungen der Neubebauung z.B. durch den Erhalt sowie die Neuanpflanzung von Gehölzen sowie durch den Erhalt eines von Ost nach West verlaufenden zentralen Grünzuges und durch eine kompakte energieeffiziente Bebauung.
Prüfung nach schützenswerter Denkmalsubstanz bzw. Einordnung und Bewertung möglicher Auswirkungen auf das Weltkulturerbe der Altstadt.
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, voraussichtliche Veränderungen durch die Neubebauung und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen, z.B. durch den Erhalt der vorhandenen Knickstruktur und das Anpflanzen und Orientierung der Gebäudehöhen am angrenzenden Bestand.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße / Georg-Kerschensteiner-Straße – und die zugehörige Begründung sowie die vorgenannten umweltrelevanten Informationen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmenhierzu schriftlich (auch per Email möglich),oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6114 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Lübeck, 22.05.2017 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung