Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 25.11.2010 für den Besuch der Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Lübeck folgende 5. Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2005 beschlossen:
1) Ziff. 2 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:
2.Betreuungsangebote und Betreuungsvertrag
2.2 Erweiterte Betreuungsangebote im Sinne dieser Entgeltordnung bedeuten über die Kernzeiten hinaus
verlängerte Betreuungszeiten. (Kernzeiten - s. dazu Betreuungsvertrag).
Die erweiterten Halbtagsbetreuungen für Kinder gem. Ziffer. 3.1 a) und e) können maximal 6 Stunden
betragen und enden spätestens um 14 Uhr.
2.3 Zusätzliche Betreuungsangebote im Sinne dieser Entgeltordnung sind die Betreuungsleistungen, die unab
ängig von den Angeboten der Ziff. 3.1 a bis
3.1 l vertraglich vereinbart werden.
2) Ziff. 3 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:
1. Entgelt für die Deckung der Personal- und Sachkosten der pädagogischen Betreuung
3.1 Das Entgelt beträgt für die Dauer des Kindergartenjahres:
a) für Kinder unter 3 Jahren, halbtags
(5 Stunden ) monatlich 226 EUR
b) für Kinder unter 3 Jahren, ¾-tag
(6 Stunden) monatlich 250 EUR
c) für Kinder unter 3 Jahren, ganztags
(durchschnittlich 8 Stunden, 6 Minuten monatlich 272 EUR
d) für Kinder unter 3 Jahren, ganztags
(10 Stunden) monatlich 313 EUR
e) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung , halbtags
( 5 Stunden ) monatlich 161 EUR
f) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ¾ tag
(6 Stunden) monatlich 179 EUR
g) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ganztags
(durchschnittlich 8 Stunden, 6 Minuten) monatlich 203 EUR
h) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ganztags
(10 Stunden) monatlich 242 EUR
i) für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres
(täglich, ab 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
inklusive ganztägiger Ferienbetreuung außerhalb
der Schließungszeiten der Kindertagesstätte
( durchschnittlich 8,1 h wöchentlich) monatlich 135 EUR
j) erweiterte Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren,
halbtags ½Stunde/monatlich 17,50 EUR
k) erweiterte Betreuungsangebote für Kinder ab 3 Jahren
bis zur Einschulung, halbtags und
für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres pro ½ Stunde/monatlich 12,50 EUR
l) zusätzliche Betreuungsangebote pro Betreuungsstunde 2,30 EUR
3.3 Kommt die Hansestadt Lübeck über die Regelung in Ziff. 8 hinaus, aus von ihr zu vertretenden Gründen,
ihrem Betreuungsauftrag gem. Ziff.3.1 a bis3.1 l nicht nach, wird das Entgelt auf Antrag für den Zeitraum der
Nichtleistung erstattet (Beträge unter 2 EURO werden nicht erstattet).
3) Ziff. 4 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:
1.Monatliches Entgelt für Getränk und Beköstigung
4.1 Das monatliche Entgelt wird in allen Einrichtungen wie folgt erhoben
a) Für das Getränk 8,80 EUR
das Entgelt für das Getränk ist bei allen Betreuungsangeboten in jedem
Fall zu entrichten.
b) Für das Mittagessen einschließlich Getränk 49,80 EUR
In Ganztageseinrichtungen ist bei einer Betreuung über 12.30 Uhr hinaus
ein Mittagessen in Anspruch zu nehmen, Einzelabsprachen innerhalb der
Einrichtungen sind möglich.
c) Eine tageweise Inanspruchnahme des Mittagessens ist möglich
das Entgelt für das Mittagessen beträgt täglich 3,30 EUR
4) Ziff. 11 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert
Werden mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig in Einrichtungen im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck betreut, so reduziert sich auf Antrag das Entgelt nach Ziff. 3.1 a bis 3.1 l
a. vom jüngsten Kind an gerechnet (volles Entgelt )
b. für das nächstältere Kind um 30%
c. für das nächstältere Kind um 60%
d. für jedes weitere Kind um 100%
Bei der Geschwisterermäßigung werden auch die Kinder berücksichtigt, die in Tagespflegestellen betreut werden.
Die genannten prozentualen Ermäßigungen gelten nur bis zur Höhe des Mindestbeitrages.
5) Ziff. 19 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert
19.Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 01.August 2011 in Kraft.
Lübeck, den 06.12.2010
Hansestadt Lübeck
gez.
Der Bürgermeister