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Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck

Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 25.11.2010 für den Besuch der Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Lübeck folgende 5. Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2005 beschlossen:

 

 

1)     Ziff. 2 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:

 

2.Betreuungsangebote und Betreuungsvertrag

 

2.2 Erweiterte Betreuungsangebote im Sinne dieser Entgeltordnung bedeuten über die Kernzeiten hinaus
       verlängerte Betreuungszeiten. (Kernzeiten - s. dazu Betreuungsvertrag).

       Die erweiterten Halbtagsbetreuungen für Kinder gem. Ziffer. 3.1 a) und e) können maximal 6 Stunden
       betragen und enden spätestens um 14 Uhr.

 

2.3 Zusätzliche Betreuungsangebote im Sinne dieser Entgeltordnung sind die Betreuungsleistungen, die unab­
       ängig von den Ange­boten der Ziff. 3.1 a bis

3.1 l vertraglich vereinbart werden.

 

 

 

2)  Ziff. 3 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:

 

1. Entgelt für die Deckung der Personal- und Sachkosten der pädagogischen Betreuung

 

3.1 Das Entgelt beträgt für die Dauer des Kindergartenjahres:

 

a) für Kinder unter 3 Jahren, halbtags

    (5 Stunden )                                                                    monatlich                    226 EUR

b) für Kinder unter 3 Jahren, ¾-tag

    (6 Stunden)                                                                     monatlich                      250 EUR

c) für Kinder unter 3 Jahren, ganztags

    (durchschnittlich 8 Stunden, 6 Minuten                     monatlich                      272 EUR

d) für Kinder unter 3 Jahren, ganztags

   (10 Stunden)                                                                    monatlich                      313 EUR

e) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung , halbtags

    ( 5 Stunden )                                                                   monatlich                      161 EUR

f) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ¾ tag

    (6 Stunden)                                                                     monatlich                      179 EUR

g) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ganztags

   (durchschnittlich 8 Stunden, 6 Minuten)                     monatlich                      203 EUR

 

h) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ganztags

   (10 Stunden)                                                                    monatlich                      242 EUR

i) für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des

    14. Lebensjahres

    (täglich, ab 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

    inklusive ganztägiger Ferienbetreuung außerhalb

    der Schließungszeiten der Kindertagesstätte 

   ( durchschnittlich 8,1 h wöchentlich)                          monatlich                       135 EUR

j) erweiterte Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren,

   halbtags ½Stunde/monatlich                                                                            17,50 EUR

k) erweiterte Betreuungsangebote für Kinder ab 3 Jahren

    bis zur Einschulung, halbtags und

    für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung

    des 14. Lebensjahres                           pro ½ Stunde/monatlich                 12,50 EUR

l) zusätzliche Betreuungsangebote        pro Betreuungsstunde                      2,30 EUR

 

 

3.3 Kommt die Hansestadt Lübeck über die Regelung in Ziff. 8 hinaus, aus von ihr zu vertretenden Gründen,
       ihrem Betreuungsauftrag  gem. Ziff.3.1 a bis3.1 l nicht nach, wird das Entgelt auf Antrag für den Zeitraum der
       Nichtleistung erstattet (Beträge unter 2 EURO werden nicht erstattet).

 

 

3)  Ziff. 4 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:

 

1.Monatliches Entgelt für Getränk und Beköstigung

 

4.1 Das monatliche Entgelt wird in allen Einrichtungen wie folgt erhoben

a) Für das Getränk                                                                                                   8,80 EUR

     das Entgelt für das Getränk ist bei allen Betreuungsangeboten in jedem
     Fall zu entrichten.

b) Für das Mittagessen einschließlich Getränk                                               49,80 EUR

 

    In Ganztageseinrichtungen ist bei einer Betreuung über 12.30 Uhr hinaus
    ein Mittagessen in Anspruch zu nehmen, Einzelabsprachen innerhalb der
    Einrichtungen sind möglich.

c) Eine tageweise Inanspruchnahme des Mittagessens ist möglich

    das Entgelt für das Mittagessen beträgt                               täglich               3,30 EUR

 

 

 

4)  Ziff. 11 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert

 

Werden mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig in Einrichtungen im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck betreut, so reduziert sich auf Antrag das Entgelt nach Ziff. 3.1 a bis 3.1 l

a.                      vom jüngsten Kind an gerechnet (volles Entgelt )

b.                      für das nächstältere Kind um 30%

c.                      für das nächstältere Kind um 60%

d.                      für jedes weitere Kind um 100%

 

Bei der Geschwisterermäßigung werden auch die Kinder berücksichtigt, die in Tagespflegestellen betreut werden.

Die genannten prozentualen Ermäßigungen gelten nur bis zur Höhe des Mindestbeitrages.

 

 

5) Ziff. 19 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert

 

19.Inkrafttreten/Außerkrafttreten

 

Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 01.August 2011 in Kraft.

 

 

 

Lübeck, den 06.12.2010

Hansestadt Lübeck

gez.

Der Bürgermeister

 

 

 

 

      

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    21.12.2010