Bekanntmachung der Einziehungsabsicht
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 25.11.2010 folgende Teileinziehung gemäß Plan beschlossen:
Teilfläche der Wallstraße zwischen Wallbrücke und Dankwartsbrücke zu einer Fahrradstraße unter Beschränkung der Widmung auf Fahrrad- und Fußgängerverkehr.
(Skizze siehe in der Anlage unten)
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.
In der Zeit vom 22.12.2010 bis 19.01.2011 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für alle zur Einsicht aus.
Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 (ggfs. 309, 311) – oder im i-Punkt zu erheben.
Lübeck, den 08.12.2010
gez. Saxe Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister