1. Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung für Märkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen
der Hansestadt Lübeck
vom 06.12.2010
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 362) wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 25.11.2010 die Gebührensatzung für Märkte, Volksfest und ähnliche Veranstaltungen der Hansestadt Lübeck vom 05.09.2002 (Stadtzeitung v. 10.09.2002) wie folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Gebühr bemisst sich für die Tarifnummern 1 und 2 des Gebührentarifs als Tagesgebühr je lfd. Frontmeter (Rundfahrgeschäfte je lfd. Meter Durchmesser) für jeden angefangenen Tag. Restflächen von weniger als einem lfd. Frontmeter werden auf volle Meter aufgerundet. Für die Versorgung der BenutzerInnen mit Elektrizität bemisst sich die Gebühr nach Tarifnummer 3 des Gebührentarifs nach kw/h.“
2. § 4, Satz 1; § 5 Absatz 3, Satz 2; § 6 Absatz 3 und Absatz 4; § 7 jeweils hinter dem Wort „Bereich“:
streiche „Märkte“, setze „Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften“
3. § 5, Absatz 4 wird ersatzlos gestrichen.
4. Der Gebührentarif für Märkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen (Anlage zur Gebührensatzung vom
05.02.02) wird wie folgt neu gefasst:
Tarif-Nr. |
Leistung |
Gebühr |
1 |
Jahrmärkte und Volksfeste |
EUR 3,54 |
2 |
Wochenmärkte |
EUR 2,26 |
3 |
Bereitstellung von Elektrizität (incl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe) |
EUR 0,22 |
Zu den in diesem Gebührentarif genannten Gebühren, die der Umsatzsteuer unterliegen, wird Umsatzsteuer erhoben, soweit sich aus dem Gebührentarif nicht anderes ergibt.
5. § 8, Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.
Lübeck, den 06.12.2010
Der Bürgermeister