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I. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2010

I. Nachtragshaushaltssatzung
der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2010

 

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.09.2010 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht
um

EUR

vermindert
um

EUR

und damit der Gesamtbetrag
 des Haushaltsplanes
einschl. der Nachträge

 

 

 

 

 

 

gegenüber
 bisher
EUR

nunmehr
 festgesetzt auf
EUR

 

 

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

 11.653.000

 

519.535.100

531.188.100

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

 1.155.500

 

643.078.200

644.233.700

 

Jahresüberschuss

 

 

 

 

 

Jahresfehlbetrag

 

10.497.500 

123.543.100

113.045.600 

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

 

 

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit

11.636.200

 

518.470.100

 530.106.300

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

 

 

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit

  1.535.400

 

604.743.100

 606.278.500

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

 

 

 

 

aus der Investitionstätigkeit und der

 

 

 

 

 

Finanzierungstätigkeit

1.039.400

 

91.230.400

 92.269.800

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

 

 

 

 

aus der Investitionstätigkeit und der

 

 

 

 

 

Finanzierungstätigkeit

 

11.103.200

139.468.000

 128.364.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2


Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 

 

 

 

 

 

und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher

33.936.700 EUR

auf

37.732.900 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

48.993.000 EUR

auf

37.087.200

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher

300.000.000 EUR

auf

360.000.000 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan

 

 

 

 

 

 

ausgewiesenen Stellen

von bisher

2.875,63

auf

unverändert 

 

 

 

 

§§ 3– 7

 

unverändert

 

 


 

HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK

für das Haushaltsjahr 2010

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 25.02.2010 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

  519.535.100

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

  643.078.200

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

  123.543.100

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

  518.470.100

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

  604.743.100

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   91.230.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  139.468.000

EUR

 

 

 

 

          festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 33.936.700

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  48.993.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

300.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      2.875,63

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

          1.         Grundsteuer

                     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)               350 %

                     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                         480 %

          2.         Gewerbesteuer                                                                                               430 %

 


§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 100.000 € unmittelbar. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Bei Beträgen von 100.000,01 € bis 250.000 € muss der Bürgermeister das Votum des Finanz- und Personalausschusses einholen, ausgenommen davon ist die Verwendung bzw. Weiterleitung von zweckgebundenen Drittmitteln.

Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

 

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2010

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

22.233.100

 

 

die Aufwendungen auf

22.653.300

 

 

der Jahresverlust auf

420.200

 

 

 

 

2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

125.000

 

 

die Ausgaben auf

125.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

2.700.000

 

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2010 auf 50 Mio. € festgesetzt

 

                                                                       § 7

Kassenkredite dürfen mit einer über das Haushaltsjahr hinaus gehenden Laufzeit maximal bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes aufgenommen werden

 

Der Bürgermeister

 

___________________________________________________________


Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 17.12.2010 mit folgenden Einschränkungen erteilt:

 

Aufgrund §§ 95 b, 95 f Abs.4 und § 95 g Abs. 2 der Gemeindeordnung genehmige ich in der  von der Bürgerschaft am 25.02.2010 beschlossenen Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck in der Fassung, die sie durch die von der Bürgerschaft am 30. September 2010 beschlossenen 1. Nachtragssatzung erlangt hat, für das Haushaltsjahr 2010 die Festsetzung

 

1.      eines Teilbetrages des Gesamtbetrages der Kredite für

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von               18.000.000 €

 

2.      eines Teilbetrages des Gesamtbetrages der

Verpflichtungsermächtigungen von                                                  15.000.000 €

 

 

Lübeck, den 17.12.2010

Der Bürgermeister

 

 

 

Bekanntmachung

 

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Haushalt und Steuerung, Fleischhauerstr. 20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.

 

Lübeck den 17.12.2010

 

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    28.12.2010