I. Nachtragshaushaltssatzung
der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.09.2010 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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§ 2
Es werden neu festgesetzt:
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§§ 3– 7
unverändert
HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 25.02.2010 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
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1. |
im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
519.535.100 |
EUR |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
643.078.200 |
EUR |
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einen Jahresüberschuss von |
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EUR |
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einen Jahresfehlbetrag von |
123.543.100 |
EUR |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
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518.470.100 |
EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
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604.743.100 |
EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
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91.230.400 |
EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
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139.468.000 |
EUR |
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festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt: |
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1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
33.936.700 |
EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
48.993.000 |
EUR |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
300.000.000 |
EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
2.875,63 |
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§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 480 %
2. Gewerbesteuer 430 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 100.000 € unmittelbar. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Bei Beträgen von 100.000,01 € bis 250.000 € muss der Bürgermeister das Votum des Finanz- und Personalausschusses einholen, ausgenommen davon ist die Verwendung bzw. Weiterleitung von zweckgebundenen Drittmitteln.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:
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2010 € |
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1. |
im Erfolgsplan |
die Erträge auf |
22.233.100 |
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die Aufwendungen auf |
22.653.300 |
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der Jahresverlust auf |
420.200 |
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2. |
im Vermögensplan |
die Einnahmen auf |
125.000 |
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die Ausgaben auf |
125.000 |
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3. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
0 |
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4. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 |
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5. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
2.700.000 |
§ 6
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2010 auf 50 Mio. € festgesetzt
§ 7
Kassenkredite dürfen mit einer über das Haushaltsjahr hinaus gehenden Laufzeit maximal bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes aufgenommen werden
Der Bürgermeister
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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 17.12.2010 mit folgenden Einschränkungen erteilt:
Aufgrund §§ 95 b, 95 f Abs.4 und § 95 g Abs. 2 der Gemeindeordnung genehmige ich in der von der Bürgerschaft am 25.02.2010 beschlossenen Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck in der Fassung, die sie durch die von der Bürgerschaft am 30. September 2010 beschlossenen 1. Nachtragssatzung erlangt hat, für das Haushaltsjahr 2010 die Festsetzung
1. eines Teilbetrages des Gesamtbetrages der Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 18.000.000 €
2. eines Teilbetrages des Gesamtbetrages der
Verpflichtungsermächtigungen von 15.000.000 €
Lübeck, den 17.12.2010
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Haushalt und Steuerung, Fleischhauerstr. 20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.
Lübeck den 17.12.2010
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister