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1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Benutzung des Rettungsdienstes

1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) -1. Nachtrag -
vom 04.12.2003

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) Schleswig-Holstein i.d.F. der Bekanntmachung vom 28. 02. 2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. 03. 2009 (GVOBI. Schl.-H. S. 93), in Verbindung mit § 6 des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - RDG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. 11. 1991 (GVOBI. Schl.-H. S. 579), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 12. 10. 2005 (GVOBI. Schl.-H. S. 487), wird die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) vom 04. 12. 2003 nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 25.11.2010 wie folgt geändert:

 

1.   § 1 Abs. 2 S. 6 b) wird wie folgt gefasst:

 

b)   Im Kreis Stormarn um die Gemeinden

•      Mönkhagen

•      Badendorf

•      sowie die folgenden Abschnitte der Bundesautobahnen A 1 und A 20:

BAB A 1 in Fahrrichtung Hamburg - von der Stadtgrenze der Hansestadt Lübeck über das Autobahnkreuz Lübeck bis zur Anschlussstelle Reinfeld. BAB A 20 in Fahrrichtung Bad Segeberg - von der Stadtgrenze der Hansestadt Lübeck über das Autobahnkreuz Lübeck bis zur Anschlussstelle Geschendorf, soweit das Stormarner Kreisgebiet betroffen ist. In der Gegenrichtung von der Anschlussstelle Mönkhagen über das Autobahnkreuz Lübeck bis zur Stadtgrenze der Hansestadt Lübeck.

 

 

2.      § 1 Abs. 2 - letzter Satz - wird wie folgt gefasst:

 

Die jeweilige exakte räumliche Abgrenzung ist bei Ortsteilen und Abschnitten der Bundesautobahnen aus den Anlagen 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 (Lagepläne und Straßenverzeichnisse), die Bestandteile dieser Satzung sind, ersichtlich.

(Anlagen siehe unten)

 

3.      Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

 

 

 

Lübeck, den 13.12.2010

 

Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    28.12.2010
Anlagen