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Einziehungsverfügung - Teilfläche der Straße "Unter der Herrenbrücke" -

Bekanntmachung der Einziehungsverfügung

 

1. Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der
     Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck
     folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:

 

• Teilfläche der Straße Unter der Herrenbrücke
   Gemarkung Siems, Flur 5, Flurstück 93/23 tlw.

 

 

Skizze:

siehe in der Anlage unten

 

 

 

 

2. Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 ff – Widerspruch eingelegt werden.

 

3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt
     Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

 

      montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
      donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
       freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

 

Lübeck, den 29.12.2010 Siegel

gez. Saxe

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    18.01.2011
Anlagen