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12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 15.05.2017

 

12. Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck

vom 15.05.2017

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.07.2003) in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 30.06.2016 nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 30.03.2017 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:

 

 

1.  § 6 Absatz 2 Ziff. 1 wird wie folgt geändert:

 

… Vorbereitung von Bürgerschaftsbeschlüssen gemäß § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO sowie Unterstützung des Rechnungsprüfungsamtes bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

 

 

2.  § 15 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

 

Mitglieder der Bürgerschaft erhalten eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 80% des jeweils in der EntschVO festgelegten Höchstsatzes.

 

 

3.  § 15 Abs. 6 Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

Das Sitzungsgeld beträgt  80% des jeweils in der EntschVO festgelegten Höchstsatzes.

 

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.08.2017 in Kraft.

 

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Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein vom 05.05.2017 (Az.: IV 313 – 160.111.2-03) erteilt.

 

Lübeck, den 15.05.2017

 

Bernd Saxe

Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    30.05.2017