6. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck
vom 01.02.2011
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.07.2003) in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 07.07.2009 nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 25.11.2010 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:
1. § 14 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Entsprechendes gilt für spezialgesetzlich geregelte Beiräte, soweit auf § 24 der Gemeindeordnung hingewiesen wird, für die Kreisjägermeisterin oder den Kreisjägermeister nach Maßgabe des § 35 Abs. 4 des Landesjagdgesetzes sowie für die oder den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.
2. § 14 Abs. 4 wird um Ziffer 8 ergänzt:
8. Beauftragte / Beauftragter für Menschen mit Behinderungen
Die Beauftragte oder der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen erhält eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 108,-- Euro.
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Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 05. Januar 2011 (Az.: IV 313 – 160.111.2-03) erteilt.
Lübeck, den 01.02.2011
Bernd Saxe
Bürgermeister