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Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen B-Plan 25.01.03 – Torneiweg / Glashüttenweg (3. Änderung)

Sicherung der Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:      Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes 25.01.03
              – Torneiweg / Glashüttenweg (3. Änderung) –
vom 15.02.2011

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 27.01.2011 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes 25.01.03 – Torneiweg / Glashüttenweg (3. Änderung) – gemäß §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl.I S. 2585)i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein als Satzung, bestehend aus dem Satzungstext und dem Lageplan, beschlossen. Die v. g. Satzung kann ab dem 23.02.2011 im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, während der Servicezeiten von allen Interessierten eingesehen werden.

 

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in der Lübecker Stadtzeitung in Kraft.

 

Die Geltungsdauer der Satzung endet gemäß § 17 (1) Satz 1 BauGB zwei Jahre nach Inkrafttreten, falls sie nicht verlängert wird. Die Veränderungssperre tritt unabhängig hiervon außer Kraft, sobald der o. a. Bebauungsplan rechtsverbindlich wird.

 

 

Lübeck, 15.02.2011                                                                                                                              Der Bürgermeister

 

 

 

Übersichtsplan:

(siehe in der Anlage unten)

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.02.2011
Anlagen