Vertretungsberechtigte und Beauftragte des Kurbetriebes Travemünde
und Umfang der Vertretungsberechtigung
Aufgrund des § 6 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) vom 03.09.2004 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben (Änderungen gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):
Cornelia Strehl - Buchhaltung Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr. Sie ist im Vertretungsfall zur Mitzeichnung bei Verpflichtungserklärungen befugt, soweit die Wertgrenze von € 5.000 bei einmaligen und € 500 bei wiederkehrenden Verpflichtungen überschritten wird. Die Genannte besitzt Bankvollmacht und zeichnet in diesem Zusammenhang gemeinsam mit einer/einem weiteren Vertretungsberechtigten. Sie zeichnet grundsätzlich mit dem Zusatz „Im Auftrag“. |
Helga Oellrich – Buchhaltung Die erteilten Vollmachten und Befugnisse sind erloschen. |
Lübeck-Travemünde, den 15.02.2011 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister