Vertretungsberechtigte und Beauftragte der Lübecker Schwimmbäder
und Umfang der Vertretungsbefugnis
Aufgrund des § 5 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Lübecker Schwimmbäder vom 23.03.2006 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben:
1. Schüssler, Sieglinde / Werkleiterin
Die Werkleiterin vertritt die Hansestadt Lübeck in Angelegenheiten des Unternehmens. Sie zeichnet unter
dem Namen Lübecker Schwimmbäder ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses.
2. Niehus, Dorte / stellv. Werkleiterin
Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 12.000 und im
wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 800 monatlich nicht überschreiten. Sie ist zur Mitzeichnung bei
Verpflichtungserklärungen befugt, soweit die genannten Wertgrenzen überschritten werden. Die Genannte
besitzt Bankvollmacht und zeichnet in diesem Zusammenhang gemeinsam mit einer/einem Vertretungs
berechtigten.
3. Kindermann, Marko / Personalwesen
Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 5.000 und im
wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 500 monatlich nicht überschreiten. Er ist im Vertretungsfall zur
Mitzeichnung bei Verpflichtungserklärungen befugt, soweit die genannten Wertgrenzen überschritten
werden.
4. Mattke, Wolfgang / Techn. Leiter
Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 35.000 und im
wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 5.000 monatlich nicht überschreiten.
Er ist zur Mitzeichnung bei Verpflichtungserklärungen befugt, soweit die genannten Wertgrenzen
überschritten werden.
5. Saß, Heidrun / Buchhaltung
Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 3.000 und im
wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 600 monatlich nicht überschreiten.
Sie ist zur Mitzeichnung bei Verpflichtungserklärungen befugt, soweit die genannten Wertgrenzen
überschritten werden und zeichnet
Willenserklärungen in Mietangelegenheiten des Betriebes in Vertretung. Die Genannte besitzt
Bankvollmacht und zeichnet in diesem Zusammen-hang gemeinsam mit einer/einem
Vertretungsberechtigten.
6. Scholl, Peter / Controlling
Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 3.000 und im
wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 600 monatlich nicht überschreiten.
7. Schünke, Svenja / allg. Verwaltung
Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 3.000 und im wiederkehrenden
Fall eine Wertgrenze von € 600 monatlich nicht überschreiten.
Die stellv. Werkleitung zeichnet grundsätzlich mit dem Zusatz „In Vertretung“. Die unter Ziffer 3-7 genannten Personen zeichnen grundsätzlich mit dem Zusatz “Im Auftrag“.
Alle bisher erfolgten Veröffentlichungen von Vollmachten u. Befugnissen für die Lübecker Schwimmbäder werden hiermit gegenstandslos.
Lübeck, den 17.02.2011
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister