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Vertretungsberechtigte und Beauftragte der Lübecker Schwimmbäder und Umfang der Vertretungsbefugnis

Vertretungsberechtigte und Beauftragte der Lübecker Schwimmbäder
und Umfang der Vertretungsbefugnis

 

Aufgrund des § 5 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Lübecker Schwimmbäder vom 23.03.2006 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben:

 

1.    Schüssler, Sieglinde / Werkleiterin

       Die Werkleiterin vertritt die Hansestadt Lübeck in Angelegenheiten des Unternehmens. Sie zeichnet unter
       dem Namen Lübecker Schwimmbäder ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses.

 

2.     Niehus, Dorte / stellv. Werkleiterin

        Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
        Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 12.000 und im
        wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 800 monatlich nicht überschreiten. Sie ist zur Mitzeichnung bei
        Verpflichtungserklärungen befugt, soweit die genannten Wertgrenzen überschritten werden. Die Genannte
        besitzt Bankvollmacht und zeichnet in diesem Zusammenhang gemeinsam mit einer/einem Vertretungs
        berechtigten.

 

3.     Kindermann, Marko / Personalwesen

        Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
        Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 5.000 und im
        wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 500 monatlich nicht überschreiten. Er ist im Vertretungsfall zur
        Mitzeichnung bei Verpflichtungserklärungen befugt, soweit die genannten Wertgrenzen überschritten
        werden.

 

4.     Mattke, Wolfgang / Techn. Leiter

        Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
        Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 35.000 und im
        wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 5.000 monatlich nicht überschreiten.

        Er ist zur Mitzeichnung bei Verpflichtungserklärungen befugt, soweit die genannten Wertgrenzen
        überschritten werden.

 

5.     Saß, Heidrun / Buchhaltung

        Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
        Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 3.000 und im
        wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 600 monatlich nicht überschreiten.

        Sie ist zur Mitzeichnung bei Verpflichtungserklärungen befugt, soweit die genannten Wertgrenzen
        überschritten werden und zeichnet

        Willenserklärungen in Mietangelegenheiten des Betriebes in Vertretung. Die Genannte besitzt
        Bankvollmacht und zeichnet in diesem Zusammen-hang gemeinsam mit einer/einem
        Vertretungsberechtigten.

 

 

6.     Scholl, Peter / Controlling

        Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
        Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 3.000 und im
        wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 600 monatlich nicht überschreiten.

 

7.    Schünke, Svenja / allg. Verwaltung

       Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
       Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 3.000 und im wiederkehrenden
       Fall eine Wertgrenze von € 600 monatlich nicht überschreiten.

 

 

Die stellv. Werkleitung zeichnet grundsätzlich mit dem Zusatz „In Vertretung“. Die unter Ziffer 3-7 genannten Personen zeichnen grundsätzlich mit dem Zusatz “Im Auftrag“.

 

Alle bisher erfolgten Veröffentlichungen von Vollmachten u. Befugnissen für die Lübecker Schwimmbäder werden hiermit gegenstandslos.

 

 

Lübeck, den 17.02.2011

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.02.2011