hier: Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den
Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg ‑
Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden:
Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg ‑
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Buntekuh im südwestlichen Teil des Lübecker Stadtgebietes. Es umfasst das ehemals bebaute Eckgrundstück zwischen dem Buntekuhweg K 13, der Moislinger Allee B 75 und dem Pinassenweg (Flurstück 25/26 aus Flur 19 der Gemarkung St. Lorenz) einschließlich der Verkehrsfläche bis zur Kreuzungsmitte, sowie die sich nördlich daran anschließenden Grundstücke mit dem ehemaligen Einzelhandelsmarkt und der bestehenden Wohnbebauung (Flurstücke 25/21 und 25/22 aus Flur 19 der Gemarkung St. Lorenz).
Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Moislinger Allee B75, im Westen durch den Buntekuhweg K13 und im Osten durch den Pinassenweg begrenzt. Im Norden bilden im östlichen Bereich die Sport- und Freiflächen des Sportclubs Buntekuh e.V. die Begrenzung des Plangebietes.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung attraktiver und zeitgemäßer Wohnbauflächen für Geschoßwohnungsbau und verdichteten Einfamilienhausbau im Stadtteil Buntekuh geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 12.06.2017 bis einschließlich 23.06.2017 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 14.06.2017, um 18:30 Uhr, im Familienzentrum Buntekuh, Korvettenstraße 64a gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 02.06.2017 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung