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Bekanntmachung über Bodennutzungshaupterhebung 2011 und Wirtschaftsdüngerausbringung 2010

Amtliche Bekanntmachung

 über die Bodennutzungshaupterhebung2011 und Erhebung über Wirtschaftsdünger-ausbringung im
Kalenderjahr 2010 für die Emissionsberichterstattung

 Im März 2011 werden durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein in den Gemeinden Schleswig-Holsteins die Bodennutzungshaupterhebung 2011 und die Erhebung über Wirtschaftsdüngerausbringung im Kalenderjahr 2010 für die Emissionsberichterstattung durchgeführt.

 

Es werden in ausgewählten Stichprobenbetrieben erhoben:

  •          der Anbau auf dem Ackerland und im Erwerbsgartenbau nach Fruchtarten,
  •          die Gesamtfläche nach Hauptnutzungs- und Kulturarten

 

darunter bei der Hälfte der Betriebe:

  •          Merkmale zur Wirtschaftsdüngerausbringung

 

Zweck, Art und Umfang der Erhebung

 Die Bodennutzungshaupterhebung 2011 sowie die Erhebung über Wirtschaftsdünger-ausbringung im Kalenderjahr 2010 werden im Zeitraum Januar bis Mai 2011 durchgeführt. Sie werden mit einer Stichprobe von höchstens 80.000 bzw. 40.000 Betrieben erfragt. Ziel der Erhebung ist die Gewinnung aktueller wirklichkeitsgetreuer und zuverlässiger statistischer lnformationen.

Die Daten der Bodennutzungshaupterhebung dienen dazu, Daten über die Anbau-verhältnisse zu erlangen, sowie Erntemengen zu berechnen und vorauszuschätzen.

Die Ergebnisse bieten weiterhin für Regierung, Verwaltung, Berufsstand, Wirtschaft und Wissenschaft auf nationaler und europäischer Ebene die notwendigen statistischen Grundlagen für Entscheidungen und Maßnahmen.

Mit den Ergebnissen werden zugleich die statistischen Anforderungen der Europäischen Union zur pflanzlichen Erzeugung abgedeckt.

Die Erhebung über Wirtschaftsdüngerausbringung ist notwendig, um die internationalen Verpflichtungen zur Emissions-Berichterstattung (z. B. Kyoto-Protokoll, EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) zu erfüllen und Emissionen in der Landwirtschaft präzise zu berechnen.

Der größte Anteil der Ammoniak (NH3) – Emissionen entsteht bei der Wirtschaftsdünger-ausbringung. Derzeit beruhen die Daten zur Wirtschaftsdüngerausbringung auf Experten-schätzungen und einer nicht repräsentativen Erhebung aus dem Jahr 1999. Eine möglichst genaue, repräsentative Erhebung durch die amtliche Statistik ist erforderlich, weil sie eine realistische Berechnung der NH3-Emissionen sicherstellt.

 

Auskunftspflicht

 Auskunftspflichtig sind nach § 93 Absatz 2 Nummer 1 AgrStatG i. V. m. § 15 BStatG Inhaber/-innen oder Leiter/-innen landwirtschaftlicher Betriebe.

Die Antworten sind nach § 15 Absatz 3 BStatG wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der von den Statistischen Ämtern der Länder gesetzten Fristen für den Empfänger (die Statistischen Ämter der Länder) porto- und kostenfrei zu erteilen.

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung haben nach § 15 Absatz 6 BStatG keine aufschiebende Wirkung.

 

Datenschutz

 Nach § 16 BStatG werden die erhobenen Einzelangaben grundsätzlich geheim gehalten. Eine Verwendung zu steuerlichen oder anderen nichtstatistischen Zwecken ist ausgeschlossen. Die Erhebungsbogen werden nach Abschluss der Aufbereitungsarbeiten vernichtet. Alle an der Erhebung beteiligten Personen sind als Amtsträger zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Rechtsgrundlagen

 Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBI. I S. 3886), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.Juli 2010 (BGBI l. S 953) geändert worden ist.

Agrarstatistik-Emissionsberichterstattungsverordnung 2011 (AgrStatEBV 2011) vom 4. Oktober 2010 (BAnz. S. 3419).
Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22.Januar 1987( BGBI. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBI. I S. 2246) geändert worden ist.

Erhoben werden die Angaben zu § 8 Absatz 1 AgrstatG und § 1 AgrstatEBV

 

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Informationen
  • Veröffentlicht am:
    01.03.2011