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Bekanntmachung der Einziehungsverfügung -Teilfläche Wallstraße-

Bekanntmachung der Einziehungsverfügung

1.      Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der
         Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck
         folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan teileingezogen:

         Teilfläche der Wallstraße zwischen Wallbrücke und Dankwartsbrücke zu einer

          Fahrradstraße unter Beschränkung der Widmung auf Fahrrad- und Fußgängerverkehr.

 

Skizze:

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

 

2.      Rechtsbehelfsbelehrung

         Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur
         Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 ff –
         Widerspruch eingelegt werden.

3.      Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt
          Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

                               montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

                               donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

                               freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

         eingesehen werden.

 

 

Lübeck, den 24.02.2011

gez. Saxe                                           Siegel

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.03.2011
Anlagen