Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabenge-
setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H., S. 27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2007 (GVOBl. S.-H., S. 362) wird die Verwaltungsge- bührensatzung vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 26.02.2010 (Lübecker Stadtzeitung vom 09.03.2010) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 24.02.2011 wie folgt geändert:
§§ 1 bis 8 unverändert
Teil I und II der Gebührentabelle gemäß § 1 der Verwaltungsgebührensatzung vom 26.02.2010 werden wie folgt geändert bzw. um weitere bereichsspezifische Gebühren ergänzt:
Teil I Bereichspezifische Gebühren
Fachbereich Bürgermeister
1.-5. unverändert
Fachbereich Wirtschaft und Soziales
6. -8. unverändert
Gesundheitsamt
9.-10. unverändert
11. Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
(BestattG)
11.1.-11.2. unverändert
11.3. Durchführung der 2. Leichenschau einschl. der Beschei- 59,00
nigung über die Freigabe zur Einäscherung der Leiche
gem. § 17 (3) BestattG
11.4.-11.6. unverändert
12.-17. unverändert
Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung
18.-19. unverändert
Standesamt
20. unverändert
21. Beglaubigte Ablichtungen aus den
geführten Zivilstandsregistern 10,00
22.-23. unverändert
24. Suchgebühr bei unvollständiger oder 30,00 bis 70,00
falscher Angabe von Namen oder Daten,
nach Aufwand
25.-26.. unverändert
Entsorgungsbetriebe
27.-28. unverändert
29. Schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen
für Anlieger und sonstige Berechtigte zu
Beleihungszwecken o.ä.
a) in einfachen Fällen 15,50
b) mit mittlerem Schwierigkeitsgrad 31,00
c) in schwierigen und/oder komplexen Fällen 54,00
30. bisher 29., sonst unverändert
Fachbereich Planen und Bauen
31.-35. bisher 30.-34., sonst unverändert
Verkehr
36.-40. bisher 35.-39., sonst unverändert
41. Bescheinigungen für Anlieger zu Beleihungszwecken 30,00
durch Kreditanstalten
42.-44. bisher 41.-43., sonst unverändert
Teil II
Allgemeine Gebühren für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist
Tarif-Nr. Gebührentatbestand
45.-54. bisher 44.-53. sonst unverändert
2. Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 28.02.2011
Bernd Saxe
Bürgermeister