Sonntag, 05.05.2024 4° C

Öffentliche Unterrichtung für den Bebauungsplan 03.10.00 – Stadtwerke Moislinegr Allee

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck


hier:      Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13 a (3) Nr. 2
              BauGB für den Bebauungsplan 03.10.00 – Stadtwerke Moislinegr Allee –


Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden:

Bebauungsplan 03.10.00 – Stadtwerke Moislinger Allee –

 

Übersichtsplan:
(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnquartier mit hoher städtebaulicher und gestalterischer Qualität geschaffen werden.

Gem. § 13 a (3) Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 21.03.2011 bis einschließlich 01.04.2011 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innrhlab dieses Zeitraumes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zur Planung äußern.

Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 23.03.2011, um 19.30 Uhr, im Vortragssaal, Raum 405, der Stadwerke, Moislinger Allee 5, gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die erarbeiteten Planungsvorstellungen können bereits eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn eingesehen werden.

Diese Beteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

Lübeck, 14.03.2011                                                                                                        Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                            Der Bürgermeister
                                                                                                                                            Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                            Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.03.2011
Anlagen