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Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck (EWS-HL) vom 28.02.2011

Entwässerungssatzung der Hansestadt
Lübeck (EWS-HL) vom 28.02.2011

 

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 30, 31 und 31a des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - LWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-Holst., S. 91), zuletzt ge­ändert durch Gesetz vom 01.03.2010 (GVOBl. Schl.-Holst., S. 365), wird mit Zustimmung der unteren Wasserbehörde nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 24.02.2011 nach­folgende Satzung erlassen:

 

Inhaltsverzeichnis

Abschnitte

§§

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

1 - 6

2. Abschnitt: Anschluss- und Benutzungsrecht

7 - 9

3. Abschnitt: Anschluss- und Benutzungszwang

10 - 11

4. Abschnitt: Genehmigungsverfahren, Ausführung, Betrieb, Unterhaltung

 

                        und Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen

12 - 20

5. Abschnitt  Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung

21 - 27

6. Abschnitt: Schlussbestimmungen

28 - 34

Anlagen                                                                                                           

 

Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Schmutzwasser

Anlage 1

Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Regenwasser

Anlage 2

Begrenzung des Benutzungsrechtes

Anlage 3

Grenzwerttabelle

Anlage 4 

 

Die Abschnitte 1 - 6 finden Sie als pdf - Datei hier .

 

Die Anlage 1 zur Entwässerungssatzung finden Sie als pdf - Datei hier .

Die Anlage 2 zur Entwässerungssatzung finden Sie als pdf - Datei hier .

Die Anlage 3 zur Entwässerungssatzung finden Sie als pdf - Datei hier .

Die Anlage 4 zur Entwässerungssatzung finden Sie als pdf - Datei hier .

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.03.2011