Entwässerungssatzung der Hansestadt
Lübeck (EWS-HL) vom 28.02.2011
Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 30, 31 und 31a des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - LWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-Holst., S. 91), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.03.2010 (GVOBl. Schl.-Holst., S. 365), wird mit Zustimmung der unteren Wasserbehörde nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 24.02.2011 nachfolgende Satzung erlassen:
Inhaltsverzeichnis
Abschnitte |
§§ |
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen |
1 - 6 |
2. Abschnitt: Anschluss- und Benutzungsrecht |
7 - 9 |
3. Abschnitt: Anschluss- und Benutzungszwang |
10 - 11 |
4. Abschnitt: Genehmigungsverfahren, Ausführung, Betrieb, Unterhaltung |
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und Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen |
12 - 20 |
5. Abschnitt Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung |
21 - 27 |
6. Abschnitt: Schlussbestimmungen |
28 - 34 |
Anlagen |
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Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Schmutzwasser |
Anlage 1 |
Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Regenwasser |
Anlage 2 |
Begrenzung des Benutzungsrechtes |
Anlage 3 |
Grenzwerttabelle |
Anlage 4 |
Die Abschnitte 1 - 6 finden Sie als pdf - Datei hier .
Die Anlage 1 zur Entwässerungssatzung finden Sie als pdf - Datei hier .
Die Anlage 2 zur Entwässerungssatzung finden Sie als pdf - Datei hier .
Die Anlage 3 zur Entwässerungssatzung finden Sie als pdf - Datei hier .
Die Anlage 4 zur Entwässerungssatzung finden Sie als pdf - Datei hier .