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Amtliche Bekantmachung, Bauleitplanung B-Plan 23.19.00 - Dornbreite / Medenbreite im Stadtteil Schönböcken

 

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

hier:     
   

1.    Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für den
       Bebauungsplan 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite – und die zugehörige 130. Änderung des
       Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck im Stadtteil St. Lorenz-Nord

 

2.    Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der
       Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite -
       und die zugehörige 130. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt im Stadtteil
       St. Lorenz-Nord

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 15.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite – sowie der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite – liegt im Stadtteil St. Lorenz-Nord des Stadtbezirks Groß Steinrade/ Schönböcken und umfasst Flächen zwischen den Straßen Medenbreite, Dornbreite und Steinrader Damm. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 3,8 ha.

Begrenzt wird das Plangebiet im Nordwesten durch die Flurstücke 6/56 und 6/67 sowie einen Teilbereich des Flurstücks 6/57, die jeweils durch Gartenbaubetriebe genutzt werden. Im Nordwesten schließen an das Plangebiet die rückwärtigen Gartenbereiche von Wohnnutzungen der Medenbreite 7 bis 33 (ungerade Hausnummern; Flurstücke 6/25 – 6/26 und 6/12 – 6/16) und im Südosten Wohngrundstücke der Dornbreite 212 bis 220 (gerade Hausnummern; Flurstücke 6/43 – 6/46 sowie ein Teil des Flurstücks 6/63) an. Im Südosten befinden sich zwischen Steinrader Damm und dem Plangebiet Flächen mit festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Flurstück 6/78).

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 6/63 sowie Teile des Flurstücks 6/57 und 6/78.

Der räumliche Geltungsbereich der 130. Änderung des Flächennutzungsplans geht über die  Abgrenzung des Bebauungsplans 23.19.00 hinaus und umfasst die Flurstücke 6/63, 6/57  und  6/41 sowie Teile des Flurstücks 6/78.

 

Die detaillierten Abgrenzungen zeigt der Übersichtsplan.

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite - und der zugehörigen 130. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungs­rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Einfamilienhausgebietes geschaffen werden.

 

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 12.06.2017 bis einschließlich 23.06.2017 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 13.06.2017, um 18:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Steinrade, Drögeneck 3 gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

 

Lübeck, 02.06.2017                                                                                          Hansestadt Lübeck

                                                                                                                         Der Bürgermeister

                                                                                                                         Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                                         Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    06.06.2017