hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB für den
Bebauungsplan 04.40.00 – Katharinenstraße / Roddenkoppel –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.03.2011 beschlossen, für das nachfolgend dargestellte Gebiet den Bebauungsplan 04.40.00 – Katharinenstraße / Roddenkoppel – aufzustellen.
Übersichtsplan:
(siehe in der Anlage unten)
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung der südlichen Roddenkoppel geschaffen werden.
Lübeck, 14.03.2011
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung