AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13 a (3) Nr. 2
BauGB für den Bebauungsplan 25.01.03 – Töpferweg / Glashüttenweg –
Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden:
Bebauungsplan 25.01.03 – Töpferweg / Glashüttenweg –
Übersichtsplan (s. Anlage)
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch den vorgenannten Änderungsbebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Beschränkung von Einzelhandelsnutzungen in dem überplanten Gewerbegebiet geschaffen werden. Die Planung dient somit vor allem dem Schutz und der Entwickung ausgewiesener Versorgungszentren, hier vor allem des Nahversorgungszentrums Forstmeisterweg, entsprechend den Zielen des Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzeptes der Hansestadt Lübeck.
Gemäß § 13 a (3) Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 08.04.2011 bis einschließlich 21.04.2011 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Diese Beteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 28.03.2011 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung