Montag, 06.05.2024 4° C

Bebauungsplanes 32.56.02 – Gewerbegebiet Gneversdorfer Weg / Pflegeheim –

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen
             Bebauungsplanes 32.56.02 – Gewerbegebiet Gneversdorfer Weg / Pflegeheim – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 21.03.2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 32.56.02 – Gewerbegebiet Gneversdorfer Weg / Pflegeheim – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 06.04.2011 bis einschließlich 06.05.2011 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck, ein Grünordnerischer Fachbeitrag, eine Geotechnische Untersuchung der Baugrundverhältnisse, eine Faunistische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Betrachtung für ein Pflegeheim in Travemünde und eine Schalltechnische Untersuchung.

Des Weiteren liegt eine Auswertungstabelle mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung mit aus.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung. Für die Richtigkeit der Internet-Fassung wird keine Gewähr übernommen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Stadtteil Travemünde, Gemarkung Travemünde, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 27/17 (Vorhabengebiet), 27/21, 27/16 (landwirtschaftlicher Weg), sowie Teil des Flurstückes 27/19 (Straße Am Dreilingsberg). Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan (s. Anlage)

 

 

 

 

 

 

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Pflegezentrums (Senioren- und Pflegeheim mit Tagespflege, Sozialstation und Pflegehotel) Am Dreilingsberg geschaffen werden.

 

Lübeck, 28.03.2011                                                                  Hansestadt Lübeck

                                                                                                      Der Bürgermeister

                                                                                                      Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                      Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    29.03.2011
Anlagen