AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier:
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 und § 13 a (3) BauGB für den
Bebauungsplan 29.02.04 – Solmitzstraße / Kita Straßenfeld –
2. Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 29.02.04 –
Solmitzstraße / Kita Straßenfeld –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 31.01.2011 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 29.02.04 – Solmitzstraße / Kita Straßenfeld – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kindertagesstätte und die Anpassung des Planungsrechtes an die aktuelle Nutzung des ehemaligen Postgrundstückes geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 13.04.2011 bis einschließlich 29.04.2011 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 04.04.2011 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung