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Bebauungsplan 25.01.03 – Töpferweg / Glashüttenweg –

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:      Berichtigung der Amtlichen Bekanntmachung vom 28.03.2011, veröffentlicht in der Lübecker               
              Stadtzeitung am 29.03.2011
              Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13 a (3) Nr. 2
              BauGB für den Bebauungsplan 25.01.03 – Töpferweg / Glashüttenweg –

In der o.g. Amtlichen Bekanntmachung wurde der Bebauungsplan leider falsch bezeichnet (25.01.03 – Töpferweg / Glashüttenweg).

Die richtige Bezeichnung des Bebauungsplanes ist: 25.01.03 –Torneiweg / Glashüttenweg –.

Daher wird die diese Bekanntmachung wiederholt.

hier:      Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13 a (3) Nr. 2
              BauGB für den Bebauungsplan 25.01.03 – Torneiweg / Glashüttenweg –

Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden:

 

Bebauungsplan 25.01.03 – Torneiweg / Glashüttenweg –

 

 

Übersichtsplan (s. Anlage)

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Einschränkung von Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebiet geschaffen werden, um dadurch eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu fördern. Das Gewerbegebiet soll für gewerbliche Betriebe vorgehalten und die Nahversorgung in die Wohngebiete gelenkt werden.

 

Gem. § 13 a (3) Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 08.04.2011 bis einschließlich 21.04.2011 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innrhlab dieses Zeitraumes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zur Planung äußern.

 

Diese Beteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

Lübeck, 28.03.2011                                                        Hansestadt Lübeck

                                                                                            Der Bürgermeister

                                                                                            Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                            Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    05.04.2011
Anlagen