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Bekanntmachung Aufstellungsbeschlusses und Unterrichtung Öffentlichkeit - B-Plan 03.63.00 Hansering/Stettiner Str.-

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

hier:

1.                  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 und § 13 a (3) BauGB für den
                     Bebauungsplan 03.63.00 – Hansering / Stettiner Straße –

 

2.                  Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
                      Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 03.63.00 –
                      Hansering / Stettiner Straße –

 

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 02.05.2011 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 03.63.00 – Hansering / Stettiner Straße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.

 

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Übersichtsplan:
(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Frischemarktes mit 55 Stellplätzen geschaffen werden. Durch die Ansiedlung des Frischemarktes soll die Angebotspalette im Stadtteilzentrum erweitert und so der zentrale Versorgungsbereich für den Stadtteil St. Lorenz Süd dauerhaft stabilisiert werden.

 

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 16.05.2011 bis einschließlich 27.05.2011 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 16.05.2011, um 19.00 Uhr, im Gemeindessaal der Lutherkirche, Moislinger Allee 98, gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die erarbeiteten Planungsvorstellungen können bereits eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn eingesehen werden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

Lübeck, 09.05.2011                                                                                                   Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                       Der Bürgermeister
                                                                                                                                       Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                       Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.05.2011
Anlagen