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Vertretungsberechtigte und –befugnisse der Gebäudereinigung Hansestadt Lübeck - 3. Änderung der Bekanntm. vom 01.03.2005

Amtliche Bekanntmachung

Vertretungsberechtigte und –befugnisse der Gebäudereinigung Hansestadt Lübeck
- 3. Änderung der Bekanntmachung vom 01.03.2005 -

 

Gemäß § 4 Abs. 3 der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO) i.d.F.v. 15.08.2007 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 16 S. 404) i.V.m. § 7 Abs. 4 der Betriebssatzung der Gebäudereinigung Hansestadt Lübeck (GHL) vom 10.05.2002 (veröffentlicht in der Lübecker Stadtzeitung am 28.05.2002) werden nachstehend die Namen der Vertretungsberechtigten der GHL und der Umfang ihrer Vertretungsbefugnisse bekanntgegeben :

 

1.   Lasse Jahn, kommissarischer Betriebsleiter, Leiter der Betriebswirtschaft/ des Rechnungswesens

Die GHL wird durch die Werkleitung vertreten. Herr Lasse Jahn ist zum kommissarischen Werkleiter bestellt. Er zeichnet in Angelegenheiten, die seiner Entscheidung unterliegen, bei Verpflichtungsermächtigungen, die im Einzelfall 70.000 Euro und im wiederkehrenden Fall die Wertgrenze von 6.000 Euro nicht überschreiten, sowie den Abschluss von Arbeitsverträgen bis zur Entgeltgruppe 9 TVöD. Bei Überschreiten der Wertgrenzen unterzeichnet er mit dem Bürgermeister, Arbeitsverträge mit einer weiteren zeichnungsberechtigten Person gemeinsam. Im Zahlungsverkehr ist Herr Jahn alleine zur Anordnung berechtigt, desweiteren zur Führung des großen Dienstsiegels.

 

2.   Rainer Hielscher, Leiter des Objektservice

Der Leiter des Objektservice ist zum ersten Stellvertreter der Werkleitung bestellt. Er ist zeichnungsbefugt für den ihm übertragenen Aufgabenbereich, für Verpflichtungsermächtigungen, die im Einzelfall 20.000 Euro und im wiederkehrenden Fall die Wertgrenze von 1.000 Euro nicht überschreiten, sowie für den Abschluss von Arbeitsverträgen bis zur Entgeltgruppe 9 TVöD. Den Abschluss von Arbeitsverträgen unterzeichnet der Genannte mit einer weiteren zeichnungsberechtigten Person gemeinsam. Im Zahlungsverkehr ist Herr Hielscher mit erster Unterschrift gemeinsam mit einer weiteren zur Anordnung berechtigten Person anordnungsberechtigt und im Vertretungsfall zur Führung des großen Dienstsiegels befugt.

 

3.   Jens Pagell, Leiter der Personalwirtschaft

Der Leiter der Personalwirtschaft ist zeichnungsbefugt für den ihm übertragenen Aufgabenbereich, für Verpflichtungsermächtigungen, die im Einzelfall 20.000 Euro und im wiederkehrenden Fall die Wertgrenze von 1.000 Euro nicht überschreiten, sowie für den Abschluss von Arbeitsverträgen bis zur Entgeltgruppe 9 TVöD. Den Abschluss von Arbeitsverträgen unterzeichnet der Genannte mit einer weiteren zeichnungsberechtigten Person gemeinsam. Im Zahlungsverkehr ist Herr Pagell mit erster Unterschrift gemeinsam mit einer weiteren zur Anordnung berechtigten Person anordnungsberechtigt.

 

4.   Kirstin Debring, Buchhaltung, Rita Meyer, Personaldisposition und Objektservice,

Die Genannten sind zeichnungsbefugt für den ihnen übertragenen Aufgabenbereich sowie für Verpflichtungsermächtigungen, die im Einzelfall 2.500 Euro und im wiederkehrenden Fall die Wertgrenze von 500 Euro nicht überschreiten. Frau Kirstin Debring für die Bestellung von Büromaterial, Frau Rita Meyer für die Bestellung von Reinigungsmaterial und –geräten.

 

5.   Christina Niésta, Cornelia Fritsch, Personalangelegenheiten

Die Genannten sind zeichnungsbefugt für den ihnen übertragenen Aufgabenbereich sowie für kleinere Bestellungen, die im Einzelfall 500 Euro und im wiederkehrenden Fall die Wertgrenze von 100 Euro nicht überschreiten.

 

6.   Martina Liebe, Objektservice, Miriam Thoms, Petra Zielke, Heidi Alwert, Edeltraut Ewert, Objektleitung,

Die Genannten sind zeichnungsbefugt für den ihnen übertragenen Aufgabenbereich.

 

7.   Karin Voß, ehemals Werkleitung und Leiterin der Personalwirtschaft, Regine Gühlstorf, ehemals
      Buchhaltung

Die Genannten sind aus dem Dienst der GHL ausgeschieden. Die ihr übertragenen Befugnisse sind erloschen.

 

 

 

Die unter 2 – 6 Genannten zeichnen grundsätzlich mit dem Zusatz „im Auftrag“.

 

 

Lübeck, den 27.04.2011

 

gez.         

Franz-Peter Boden

   - Bausenator -

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.05.2011